Für Berufsbetreuer Immobilienfälle strukturiert vorbereiten, dokumentieren und begleiten.
Klare Projektleitung, abgestimmte Nachweise, verlässliche Kommunikation. Betreuungsrechtliche Entscheidungen bleiben beim Mandat.
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- ImmoScout24: 5,0 von 5 Sternen, Eigentümer:innen · 100 % Weiterempfehlung (öffnet in neuem Fenster)
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Bewertungen geprüft am 21.10.2026
Typische Ausgangslagen
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Leerstand oder Umzug
Zustand, Kosten und nächste Schritte ordnen.
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Unvollständige Unterlagen
Dokumente, Verträge und Nachweise liegen verteilt vor.
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Hoher Koordinationsbedarf
Betreute Person, Angehörige, Gericht, Behörden, Käufer.
Was MOSES übernimmt
- Besichtigung und Objektaufnahme
- Wert- und Potenzialanalyse als Entscheidungsgrundlage
- Liste nötiger Unterlagen und offener Punkte
- Koordination freigegebener Fachleistungen
- Vermarktung, Interessentenprüfung, Verhandlung
- Abschluss und Übergabe
Dokumentiert werden vereinbarte Rückmeldungen und Entscheidungspunkte; sensible Daten nur im nötigen Umfang. MOSES arbeitet bereits mit Berufsbetreuern zusammen.
Gut zu wissen
Verkauft der Betreuer die Immobilie für die betreute Person, braucht der Vertrag in der Regel die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Ob sie im konkreten Fall nötig ist, klären Notariat oder Gericht. Welchen Wertnachweis Ihr Gericht verlangt, klären wir zu Beginn; MOSES koordiniert ihn und plant die Genehmigungszeit in den Ablauf ein.
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Leerstehende Immobilie sichern
Bis zum Verkauf sollte eine leerstehende Immobilie gesichert sein:
- Schlüssel: Wer hat welche? Alle erfassen und sicher verwahren.
- Versicherung: den Schutz bei Leerstand prüfen lassen.
- Heizung und Wasser: Frost und Leitungsschäden vorbeugen.
Fragen von Berufsbetreuern
Eine Provision fällt nur an, wenn die Immobilie verkauft wird. In der Regel sind das 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. für die Verkäuferseite und ebenso viel für den Käufer. Abweichungen besprechen wir vorab; für Käufer stehen sie im jeweiligen Exposé. Die Wert- und Potenzialanalyse ist kostenfrei, auch wenn danach nicht verkauft wird.
Nicht zwingend. Was geräumt werden soll, klären wir zu Beginn.
Nur die für Auftrag, Objekt und Zuständigkeit nötigen; die Liste folgt nach der Erstaufnahme.
Nein.
Mit einer persönlichen Wert- und Potenzialanalyse als Entscheidungsgrundlage. Welchen Wertnachweis das Gericht verlangt, klären wir zu Beginn.


