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Für Berufsbetreuer Immobilienfälle strukturiert vorbereiten, dokumentieren und begleiten.

Klare Projektleitung, abgestimmte Nachweise, verlässliche Kommunikation. Betreuungsrechtliche Entscheidungen bleiben beim Mandat.

Typische Ausgangslagen

  • Leerstand oder Umzug

    Zustand, Kosten und nächste Schritte ordnen.

  • Unvollständige Unterlagen

    Dokumente, Verträge und Nachweise liegen verteilt vor.

  • Hoher Koordinationsbedarf

    Betreute Person, Angehörige, Gericht, Behörden, Käufer.

Was MOSES übernimmt

  • Besichtigung und Objektaufnahme
  • Wert- und Potenzialanalyse als Entscheidungsgrundlage
  • Liste nötiger Unterlagen und offener Punkte
  • Koordination freigegebener Fachleistungen
  • Vermarktung, Interessentenprüfung, Verhandlung
  • Abschluss und Übergabe

Dokumentiert werden vereinbarte Rückmeldungen und Entscheidungspunkte; sensible Daten nur im nötigen Umfang. MOSES arbeitet bereits mit Berufsbetreuern zusammen.

Gut zu wissen

Verkauft der Betreuer die Immobilie für die betreute Person, braucht der Vertrag in der Regel die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Ob sie im konkreten Fall nötig ist, klären Notariat oder Gericht. Welchen Wertnachweis Ihr Gericht verlangt, klären wir zu Beginn; MOSES koordiniert ihn und plant die Genehmigungszeit in den Ablauf ein.

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Leerstehende Immobilie sichern

Bis zum Verkauf sollte eine leerstehende Immobilie gesichert sein:

  • Schlüssel: Wer hat welche? Alle erfassen und sicher verwahren.
  • Versicherung: den Schutz bei Leerstand prüfen lassen.
  • Heizung und Wasser: Frost und Leitungsschäden vorbeugen.

Fragen von Berufsbetreuern

Eine Provision fällt nur an, wenn die Immobilie verkauft wird. In der Regel sind das 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. für die Verkäuferseite und ebenso viel für den Käufer. Abweichungen besprechen wir vorab; für Käufer stehen sie im jeweiligen Exposé. Die Wert- und Potenzialanalyse ist kostenfrei, auch wenn danach nicht verkauft wird.

Nicht zwingend. Was geräumt werden soll, klären wir zu Beginn.

Nur die für Auftrag, Objekt und Zuständigkeit nötigen; die Liste folgt nach der Erstaufnahme.

Nein.

Mit einer persönlichen Wert- und Potenzialanalyse als Entscheidungsgrundlage. Welchen Wertnachweis das Gericht verlangt, klären wir zu Beginn.

Andreas Demir, MOSES Immobilien

Einen Fall vertraulich einordnen

Betreuungsfall besprechen Arbeitsrahmen für Partner