Immobilie bei Trennung einordnen Eine gemeinsame Immobilie braucht bei Trennung zuerst Klarheit.
Andreas Demir ordnet Wert, Zustand, Nutzung und mögliche Wege ein. Familienrecht, Finanzierung und Steuern bleiben bei den Fachstellen.
- Google: 5,0 von 5 Sternen, 128 Rezensionen (öffnet in neuem Fenster)
- ImmoScout24: 5,0 von 5 Sternen, Eigentümer:innen · 100 % Weiterempfehlung (öffnet in neuem Fenster)
- Wer kennt den BESTEN: 5,00 von 5 Sternen, 210 Bewertungen auf 6 Portalen (öffnet in neuem Fenster)
Bewertungen geprüft am 21.10.2026
Was viele zuerst fragen
Nein. Andreas ordnet die Immobilie für beide gleich ein, gern in einem gemeinsamen Termin. Wenn beide einverstanden sind, erhalten beide dieselbe Zusammenfassung.
Nein. Erst Wert, Kosten und Möglichkeiten kennen, dann entscheiden. Der Verkauf ist einer von mehreren Wegen.
Das ist ein möglicher Weg: Eine Seite übernimmt die Immobilie und gleicht die andere aus. Ob die Finanzierung trägt, klärt die Bank.
Was Sie bereithalten sollten
- Grundbuchangaben
- Grundrisse und Wohnflächen
- Energieausweis, falls vorhanden
- Nachweise über Modernisierungen
- Übersicht der laufenden Kosten
- Mietvertrag, falls vermietet
Nicht alles muss vor dem ersten Gespräch vorliegen; zuerst wird der Stand erfasst.
Die Immobilie als gemeinsame Sachgrundlage
-
Wert und Zustand
Lage, Zustand, Ausstattung, Markt.
-
Nutzung und laufender Aufwand
Wer nutzt die Immobilie, welche Kosten laufen?
-
Unterlagen und Finanzierung
Was liegt vor? Darlehen und Haftung klären Banken und Fachstellen.
-
Gemeinsame Grundlage
Fakten, die weitere Gespräche versachlichen.
Welche Wege kommen infrage?
Kein Weg ist automatisch der richtige oder rechtlich schon möglich.
-
Weitere Nutzung durch eine Person
Eine Seite übernimmt die Immobilie und gleicht die andere aus. Ob die Finanzierung trägt, klärt die Bank.
-
Vermieten oder weiter vermieten
Beide bleiben Eigentümer und teilen Einnahmen und Kosten. Das setzt klare Absprachen voraus.
-
Verkaufen
Der Erlös wird nach Ablösung der Darlehen aufgeteilt. Ob danach noch eine gemeinsame Haftung bleibt, klären Bank und Notariat.
Wenn keine Einigung gelingt
Einigen sich die Miteigentümer nicht, kann in der Regel jeder von ihnen die Teilungsversteigerung beantragen. Eine gemeinsame Wertgrundlage hilft, vorher eine Einigung zu finden.
Was ausdrücklich extern bleibt
Familien- und Scheidungsrecht, Zuordnung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Darlehen, Steuern, Mediation – bei Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Banken.
Für private Zwecke, etwa als gemeinsame Grundlage für Ihre Einigung über die Immobilie, kann auf Wunsch gesondert ein Gutachten erstellt werden. Soll der Wert gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden oder verlangt ein Gericht ein Gutachten, klären wir vorab, wer es erstellen darf, und koordinieren es.
In schwierigen Situationen stellt sich heraus, mit wem man zusammenarbeitet. … Die Kommunikation zwischen den Beteiligten war zu jedem Moment brillant.


