MOSES Immobilien · Paderborn Was bleibt Ihnen nach dem Verkauf?
Rechnen Sie selbst nach: was vom Verkaufspreis nach Restschuld, Ablösung und Kosten bleibt – und ob die Spekulationsfrist eine Rolle spielt.
Ihre Angaben
Verkauf
Darlehen
Eigentümer
Spekulationsfrist
Ergebnis
- Verkaufspreis
- – Restschuld
- – Vorfälligkeitsentschädigung (grob)
- – Provision
- – Sonstige Kosten
- Erlös gesamt
- Ihr Anteil
–
Der Verkaufspreis entscheidet über alles andere. Andreas Demir, Immobilienmakler und Sachverständiger für die Wertermittlung, bespricht das Ergebnis gern mit Ihnen.
Ergebnis mit MOSES besprechenSo wird gerechnet. Erlös = Verkaufspreis – Restschuld – Vorfälligkeitsentschädigung – Provision – sonstige Kosten. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist grob geschätzt: Restschuld × (Vertragszins – Anlagezins) × Restjahre der Zinsbindung, ohne laufende Tilgung, Abzinsung und Sondertilgungen. Banken rechnen genauer und meist etwas niedriger. Nach § 489 BGB ist ein Darlehen zehn Jahre nach voller Auszahlung mit sechs Monaten Frist ohne Entschädigung kündbar. Nach einer neuen Zinsvereinbarung zählt die Frist ab dann.
Spekulationsfrist (§ 23 EStG): Steuerfrei ist der Verkauf nach mehr als zehn Jahren zwischen den Kaufverträgen oder bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Die Ampel zeigt nur, ob eine Prüfung nötig ist. Eine Steuer berechnet sie nicht. Allgemeine Information, keine Prüfung Ihres Einzelfalls.