Ratgeber · Verkaufen Ankaufsangebot für Ihre Immobilie? Erst den Wert prüfen
Ein Brief, ein Anruf, ein Zettel im Briefkasten – und plötzlich steht ein Preis im Raum. So prüfen Sie ihn in Ruhe, bevor Sie etwas unterschreiben.
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall gilt, klären Sie mit einem Notar oder einem Anwalt.
Was ein Ankaufsangebot ist – und was nicht
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Ein Angebot ist noch kein Vertrag
Ein Brief oder ein Telefonat bindet Sie zu nichts. Verbindlich wird der Verkauf einer Immobilie erst mit dem notariellen Kaufvertrag. Das gilt auch für einen Vorvertrag: Ohne Notar ist er nicht wirksam.
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Wer ankauft, rechnet mit Spielraum
Gewerbliche Ankäufer kaufen, um zu vermieten, zu sanieren oder weiterzuverkaufen. Je niedriger der Einkaufspreis, desto größer ihr Spielraum. Ob ein Angebot fair ist, zeigt erst der Vergleich mit dem Marktwert.
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Schnell kann passen – mit bekanntem Wert
Manchmal ist ein rascher, einfacher Verkauf wichtiger als der letzte Euro, etwa wenn ein Umzug schnell gehen muss. Dann ist ein Ankauf eine Möglichkeit – aber Eile ist kein Grund, den Wert nicht zu kennen. Eine Einschätzung vor Ort dauert in der Regel eine Woche, nicht Monate.
Vier Schritte, bevor Sie zusagen
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Schritt 1: Angebot schriftlich geben lassen
Preis, Zahlungsweg, Termin für die Übergabe und wer die Kosten trägt. Eine Zusage am Telefon oder an der Haustür ist nicht nötig.
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Schritt 2: Wert einschätzen lassen
Ein erster Anhaltspunkt für das Grundstück ist der Bodenrichtwert. Wie Sie ihn finden, steht im Ratgeber Flurstück und Bodenrichtwert herausfinden. Für Haus und Grundstück zusammen brauchen Sie eine Einschätzung vor Ort. Andreas Demir kommt dafür in der Regel innerhalb einer Woche zu Ihnen – kostenfrei, mit schriftlicher Marktwertermittlung. Damit haben Sie eine Zahl, die Sie dem Angebot gegenüberstellen können.
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Schritt 3: Vertragsentwurf lesen
Den Entwurf verschickt das Notariat. Kauft ein Unternehmen oder ein gewerblicher Käufer von Ihnen als Privatperson, soll er Ihnen in der Regel zwei Wochen vor dem Notartermin vorliegen. Nutzen Sie die Zeit und stellen Sie dem Notariat Ihre Fragen. Es muss Sie über den Vertrag belehren.
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Schritt 4: Familie oder Miterben einbeziehen
Gehört die Immobilie mehreren, etwa einer Erbengemeinschaft, müssen alle Miteigentümer oder alle Miterben mitwirken. Sprechen Sie früh miteinander, bevor Sie einem Käufer etwas zusagen.
Drängt jemand zu einer schnellen Unterschrift oder zu einem früheren Notartermin, ist das ein Grund, genauer hinzusehen.
Was hier teuer werden kann
- Unterschrift ohne Vergleichswert: Der Unterschied zwischen Ankaufspreis und Marktwert ist mit dem Notarvertrag endgültig. Niemand zahlt ihn später nach.
- Anzahlung oder „Vorvertrag“ ohne Notar: Ein Vorvertrag über eine Immobilie ist ohne notarielle Beurkundung unwirksam. Geld, das Sie vorher geben oder nehmen, steht auf unsicherem Grund.
- Teilverkauf: Sie zahlen monatlich ein Nutzungsentgelt für das eigene Haus. BaFin und Verbraucherzentralen raten zu genauer Prüfung und zum Vergleich mit Alternativen.
- Verkürzte Frist akzeptiert: Die zwei Wochen mit dem Vertragsentwurf sind die Zeit, in der Fehler noch auffallen. Verzichten können Sie darauf ohnehin nicht.
Was in Ihrem Fall gilt, klären Sie mit einem Notar oder einem Anwalt.
Für Eigentümer: Vergleichen Sie, bevor Sie entscheiden
Mit dem Marktwert in der Hand können Sie ein Ankaufsangebot einordnen: Passt der Preis, oder zahlen Sie für die Eile mit einem niedrigen Preis?
Andreas Demir schätzt den Wert Ihrer Immobilie bei Ihnen vor Ort ein, in der kostenfreien Wert- und Potenzialanalyse. Danach kennen Sie beide Zahlen – das Angebot und den Marktwert – und entscheiden mit offenen Karten.
Häufige Fragen
Nein. Ein unverlangtes Angebot verpflichtet Sie zu nichts.
Erst mit dem notariellen Kaufvertrag. Vorher ist keine Seite gebunden.
Kauft ein Unternehmen oder ein gewerblicher Käufer von Ihnen als Privatperson, soll Ihnen der Vertragsentwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Notartermin vorliegen. Das regelt § 17 Absatz 2a des Beurkundungsgesetzes. Auf diese Zeit können Sie nicht verzichten – auch nicht, wenn der Käufer darum bittet. Der Notar darf nur aus sachlichem Grund früher beurkunden und muss den Grund in der Urkunde festhalten. Ein Rücktrittsrecht im Vertrag ersetzt diese Frist nicht.
Am Vergleich mit dem Marktwert. Dafür zählen Lage, Grundstück, Gebäude, Zustand und die aktuelle Nachfrage. Ein Bodenrichtwert allein zeigt nur den Wert des Bodens.
Manche Firmen kaufen nur einen Anteil Ihres Hauses. Sie bleiben wohnen und zahlen dafür jeden Monat ein Nutzungsentgelt. Die Finanzaufsicht BaFin und die Verbraucherzentralen raten, solche Angebote sehr genau zu prüfen und Alternativen zu vergleichen.
Nichts. Kosten entstehen erst, wenn Sie MOSES mit dem Verkauf beauftragen und die Immobilie verkauft ist – Provision nur bei Erfolg.

Fachlich eingeordnet von Andreas Demir – Immobilienmakler und Sachverständiger für die Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke. Stand: November 2026.

Erst den Wert kennen, dann entscheiden
Andreas Demir ordnet den Wert Ihrer Immobilie persönlich ein, damit Sie jedes Angebot vergleichen können.