Title Image

Sie haben eine Immobilie geerbt?

 

Moses Immobilien gibt Ihnen Tipps als wichtige Entscheidungsgrundlage bei einer Immobilien-Erbschaft

 

Nicht immer besteht ausreichend Zeit, sich bei der Erbschaft einer Immobilie umfassend zu informieren. Schnell gibt es Handlungsbedarf und einzuhaltende Fristen aus unterschiedlichen Bereichen, und es bleibt wenig Zeit und Raum für die eigentliche Trauer. Damit Sie der ganze Prozess nicht überrollt und Sie keine Fehlentscheidung treffen, steht Ihnen Moses Immobilien in dieser schweren Zeit gern beratend zur Seite.

Sie können ein Immobilienerbe annehmen oder ablehnen

Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen nicht, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ablehnen sollen?

Bitte beachten Sie bei der Annahme genau, ob der Nachlasswert die Verbindlichkeiten an der Immobilie übersteigt. Nur dann macht die Annahme der Immobilie aus monetärer Sicht Sinn. Um den Nachlasswert exakt zu ermitteln, bieten sich verschiedene Verfahren an.

 

Im ersten Schritt ist es ratsam, zu prüfen, wie der Nachlass geregelt ist und ob ein Erbvertrag oder Testament existiert. Auskunft erhalten Sie dazu beim für die Testamentseröffnung zuständigen Nachlassgericht. Gehört eine Immobilie zum Erbe, sollten Sie vor der Testamentseröffnung den genauen Wert ermitteln.

 

Mithilfe Ihres Erbscheins erhalten Sie beim Grundbuchamt einen Grundbuchauszug und können direkt eingetragene Hypotheken oder Grundschulden sehen. Über die Bank des Erblassers erfahren Sie ebenfalls mithilfe des Erbscheins mehr über weitere mögliche Verbindlichkeiten. Diese Informationen helfen Ihnen, zu entscheiden, ob Sie ein Erbe bei der Testamentseröffnung annehmen oder ablehnen.

Nutzen Sie die Wertermittlung oder ein Wertgutachten – die Grundlage im Entscheidungsprozess bei einer geerbten Immobilie

Moses Immobilien ist sehr erfahren in der Erstellung einer Wertermittlung für Immobilien. Auch im Rahmen einer zu erbenden Immobilie beraten wir Sie gern, damit Sie sich sicher für die Annahme oder auch das Ausschlagen eines Erbes entscheiden können.

Wir kennen den regionalen Immobilienmarkt sehr genau und beobachten seit Jahren die Trends und Entwicklungen. Neben Marktinformationen lassen wir in die Wertermittlung auch Daten zur Bausubstanz, Ausstattung oder Lage sowie zum Modernisierungsgrad und Sanierungsbedarf einfließen. Alle Aspekte fassen wir Ihnen in einer aussagekräftigen Wertermittlung zusammen.

 

Diesem Wertermittlungsbetrag können Sie dann den Nachlasswert und alle Verbindlichkeiten gegenüberstellen und eine fundierte Entscheidung über das Immobilienerbe treffen. Unser Tipp: Sollten die Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern der verstorbenen Person höher sein als der Nachlasswert, lehnen Sie das Erbe ab, und befreien Sie sich dadurch von Forderungen der Gläubiger.

 

Eine weitere Möglichkeit, den Wert einer Immobilie zu ermitteln, ist das Beauftragen eines Wertgutachtens durch einen offiziell anerkannten Gutachter. Sollten Sie beispielsweise von einem Rechtsstreit in Verbindung mit dem Immobilienerbe ausgehen, wählen Sie diese Variante. Sie eignet sich auch, um einer durch das Finanzamt zu hoch angesetzten Erbschaftssteuer entgegenzuwirken.

Die Erbengemeinschaft als besonderes Konstrukt – doch was passiert beim Erbschaftsstreit?

Wird eine Immobilie an eine Erbengemeinschaft übertragen, gilt es, viele Interessen zu harmonisieren. Leider funktioniert das nicht immer ohne Konflikte, und das Risiko eines Erbschaftsstreits steigt.

Die Erbengemeinschaft sollte einen Erbschein beim Amtsgericht beantragen, die Vorteile sind:

 

  • Es handelt sich um ein offiziell anerkanntes Dokument.
  • Er gibt einen detaillierten Überblick über alle Erbberechtigten und deren Erbanteile.
  • Er ermöglicht die Grundbucheintragung als Eigentümer.

Eine Erbengemeinschaft kann einen gemeinsamen Erbschein beantragen oder einzelne Erben erhalten einen Teilerbschein nur mit ihrem speziellen Erbteil

Alle Entscheidungen einer Erbengemeinschaft sind so lange einvernehmlich in Bezug auf die Selbstnutzung, den Verkauf oder eine Vermietung der Immobilie, solange ein Testamentsvollstrecker oder das Nachlassgericht das Erben nicht für auseinandergesetzt erklärt hat. Alle Personen der Erbengemeinschaft sind bis dahin gemeinsame Eigentürmer des Erbes und haften auch automatisch für die Verbindlichkeiten ihrer Miterben.

 

Konkret bedeutet dies: Falls einzelne Miterben nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um z. B. Betriebskosten von Gläubigern zu bedienen, werden die weiteren Miterben zur Zahlung aufgefordert. Somit kann es in einigen Fällen hilfreich sein, eine Erbengemeinschaft schnell aufzulösen. Dazu bietet sich die Auszahlung von Miterben an, um ein Objekt allein zu übernehmen, oder das einvernehmliche Vermieten oder Verkaufen der Immobilie an Dritte. Diese drei Varianten stellen wir Ihnen nachstehend kurz vor.

Sie möchten eine geerbte Immobilie vermieten? Das gilt es zu beachten!

Die Vermietung Ihrer geerbten Immobilie kann eine lukrative Variante sein, denn häufig passt die Hausgröße nicht zur Familiensituation, oder es stehen aufwendige Sanierungen an, die laufenden Kosten oder auch die Erbschaftssteuer sind zu hoch.

 

Sollten Sie bei einer geerbten Immobilie nicht finanziell auf den Gesamterlös angewiesen sein, lassen sich auch über Mieteinnahmen Erträge erzielen und langfristig Kapital ansammeln. Durch eine Vermietung entsteht jedoch auch eine Reihe von Aufgaben und finanziellen Abhängigkeiten.

 

Moses Immobilien hat folgende Tipps für die Vermietung von geerbten Immobilien:

  • Neben einer Deckung der Betriebs- und Verwaltungskosten sollte durch die Mieteinnahme eine Rendite auf das in der Immobilie gebundene Kapital erzielt werden.
  • Bei Mieterhöhungen sind Sie an aktuelle gesetzliche Fristen und Vorschriften gebunden.
  • Sie übernehmen die volle Verantwortung sowie den Arbeitsaufwand für die vermietete Immobilie und die Mietparteien oder bezahlen dafür einen Verwalter.
  • Sie sind u. a. für alle Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Mieterwechsel oder Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen zuständig.

Sie möchten eine geerbte Immobilie verkaufen? Das gilt es zu beachten!

Für viele Erben und Erbengemeinschaften ist der Verkauf der geerbten Immobilie die einfachste Lösung, schnell an finanziell unabhängige Mittel zu kommen. Sollte die Immobilie bereits vermietet sein, ist dies nicht ohne Weiteres möglich.

 

Nach der Wertermittlung oder Begutachtung Ihrer geerbten Immobilie entscheiden sich viele Erben für deren Verkauf. Dies stellt im ersten Schritt eine einfache Möglichkeit dar, schnell an finanzielle Mittel zu gelangen. Häufig sind die vererbten Immobilien sanierungs- und modernisierungsbedürftig und benötigen einen hohen Kapitalaufwand.

 

Aktuell besteht eine hohe Nachfrage an Eigentum, das zu attraktiven Verkaufserlösen führt. Sollten Sie sich zuerst für eine Vermietung entscheiden, kann dies bei einem späteren Verkauf deutliche Nachteile bringen, da neue Eigentümer erst per Eigenbedarfsanmeldung Zugriff auf die Immobilie erhalten.

Sie möchten eine geerbte Immobilie selbst nutzen? Das gilt es zu beachten!

Häufig überlegen sich Hinterbliebene, eine Immobilie selbst zu nutzen, die sie zuvor mit einem Ehe- oder Lebenspartner bewohnt haben oder in der ein Elternteil lebte. Unter Aspekten der Erbschaftssteuer kann eine selbst genutzte Immobilie Vorteile bringen. Insgesamt ist dieser Schritt auch im Hinblick auf zukünftige Pläne und den Wohnbedarf abzustimmen.

Moses Immobilien rät bei selbst genutzten geerbten Immobilien Folgendes:

  • Sollte ich zu einer Erbengemeinschaft gehören, verfüge ich über die finanziellen Mittel, um meine Miterben auszuzahlen?
  • Welche einmaligen Kosten fallen für einen Umzug und neue Einrichtungsgegenstände an?
  • Wie ist die Platzsituation, falls sich die Familie vergrößert?
  • Wie hoch ist die monatliche Belastung durch Betriebskosten?
  • Wie hoch sind die Kosten für zu erwartende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen?

Bitte beachten Sie die Erbschaftssteuer

 

Übersteigt der Wert der geerbten Immobilie den gesetzlich festgelegten Freibetrag, ist für die Differenz Erbschaftssteuer zu zahlen. Der Freibetrag ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person. Als Steuersatz gilt Ihre individuelle Steuerklasse!

 

Mit Moses Immobilien haben Sie sich für einen neutralen Partner entschieden, der Ihnen bei der Entscheidungsfindung zur weiteren Verwendung und Nutzung Ihrer Immobilie hilft. Nehmen Sie unseren professionellen Service in Anspruch, und vereinbaren Sie gern mit uns einen ersten Beratungstermin.

 

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt – Ihr Team von Moses Immobilien!