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Wie wird eine Immobilie bei Trennung oder Scheidung behandelt?

 

Trennen sich Ihre Wege – zeigt Ihnen Moses Immobilien Optionen für Ihre gemeinsame Immobilie auf

 

Insbesondere die Trennung oder Scheidung von Partnern erfordert viel Fingerspitzengefühl und soll für beiden Parteien ein möglichst zufriedenstellendes Ergebnis bringen. Die Entscheidungen in diesem Bereich betreffen sowohl emotionale als auch finanzielle Aspekte und Fragestellungen wie:

 

  • Wer kann nach der Trennung oder Scheidung in der gemeinsamen Immobilie weiterleben?
  • Was geschieht mit einem noch laufenden Darlehen?
  • Wie hoch sind finanzielle Belastungen für die jeweils getrennten Haushalte?

 

Diese Fragen und viele mehr beleuchtet Moses Immobilien mit beiden Parteien und versucht, mit allen Beteiligten eine tragfähige Lösung zu erarbeiten.

Sie planen, die Immobilie nach der Scheidung zu behalten?

 

Gerade wenn Kinder in eine Trennung oder Scheidung involviert sind, wird häufig versucht, ihnen das Leben im vertrauten Umfeld weiterhin zu ermöglichen. Ein neuer Lebensmittelpunkt, verbunden mit einem Schulwechsel, neuen Freunden und vielen weiteren Änderungen, ist ein zusätzlicher Stressfaktor.

 

Klare Vereinbarungen und Regelungen helfen, diese Vorgehensweise für alle Beteiligten gut zu organisieren. Dazu gehören auch Themen wie die Verwaltung und Finanzierung der Immobilie sowie ein gemeinsam vereinbarter Zeitplan, der die Länge der Fortführung dieses Vorgehens definiert. Sollte dies nicht der Fall sein, kann es passieren, dass der bereits ausgezogene Partner ohne Vorwarnung seinen Vermögensanteil fordert.

 

Moses Immobilien begleitet Sie gern bei der Entwicklung von Ideen und der Umsetzung einer auf die Beteiligten abgestimmten Lösung. Folgende Varianten sind denkbar:

Eigentumsübertragung

 

Sie oder Ihr/-e Partner/-in wohnt weiter im gemeinsamen Haus. Die Übertragung des Immobilieneigentums ist eine gute Option. Wer die Immobilie als Alleinzahler übernimmt, trägt dann auch die laufenden Kosten für die Immobilie und hat den Anteil für die Auszahlung zu erbringen. Alternativ kann der im Haus verbleibende Partner ein noch bestehendes Immobiliendarlehen übernehmen. Das finanzierende Kreditinstitut wird prüfen, ob diese Person in der Lage ist, die gesamte Belastung allein zu tilgen.

Teilungsversteigerung

 

Einen Teil der Immobilie veräußern dürfen nur Personen, die im Grundbuch eingetragen sind. Nach bereits erfolgter Scheidung kann z. B. die verkaufswillige Person direkt eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen.

 

Erfahrungsgemäß sind die erzielten Verkaufspreise bei Teilungsversteigerungen eher gering und spiegeln nicht den Wert eines möglichen Gesamtverkaufs der Immobilie wider. Eine Teilungsversteigerung bringt zudem hohe Risiken mit sich, evtl. lassen sich bestehende Schulden nicht mehr decken, oder für die Restschulden fehlt die Sicherheit der Immobilie.

 

Moses Immobilien hilft Ihnen, diese schwierige Situation zu meistern. Wir bewerten Ihre Immobilie unabhängig und unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung. Wenn möglich, sollte dies gemeinsam mit beiden Partnern noch vor der Scheidung erfolgen, um spätere Anfechtungen auszuschließen.

Sie gehen getrennte Wege – aber Ihr gemeinsames Darlehen bleibt

 

Auch nach einer Trennung oder Scheidung bleibt das gemeinschaftliche Darlehen für eine gemeinsam gekaufte Immobilie in den meisten Fällen bestehen. Die Rechtsgrundlage für den Kredit bildet der Darlehensvertrag. Wer diesen unterzeichnet hat, ist haftbar. Sollte ein Unterzeichner seinen Pflichten nicht nachkommen, wird sich die Bank im Rahmen der Haftung an den zweiten Unterzeichner wenden.
Moses Immobilien empfiehlt Ihnen, eine Zwangsversteigerung abzuwenden, indem ein Hauskredit bereits während der Trennungsphase getilgt wird.

Hausverkauf bei Trennung oder Scheidung

 

Mit einer Trennung oder Scheidung wird in den meisten Fällen auch eine vollständige wirtschaftliche und räumliche Trennung angestrebt. Somit bietet der Verkauf einer Immobilie beiden Partnern einen neuen finanziellen und emotionalen Spielraum für einen Neuanfang. Denn die Kosten für eine damit einhergehende doppelte Haushaltsführung sind höher und lassen sich durch den Erlös leichter tragen.

Moses Immobilien unterstützt Sie mit einer soliden Wertermittlung und übernimmt den Verkauf Ihrer gemeinsamen Immobilien absolut diskret und vertrauenswürdig.

 

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern umfassend zu allen Details!

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